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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Agent Schomerus – Stand: Mai 2026 (Entwurfsversion)

Hinweis zur aktuellen Fassung

Diese AGB sind im Mai 2026 substanziell angepasst worden, weil die alte Fassung ein mittlerweile eingestelltes SaaS-Produkt beschrieb und Agent Schomerus zur Software-Manufaktur (individuelle Apps, Analyse-Tools, Websites und Beratungsleistungen) pivotiert ist. Sie sollten vor dem ersten Vertragsabschluss durch einen Fach-Anwalt für IT-/Vertragsrecht geprüft werden.
Stand: Mai 2026, Entwurfsversion.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sebastian Schomerus, Agent Schomerus, Lenaustraße 33, 40470 Düsseldorf (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden über die Lieferung individueller Software (Apps, Analyse-Tools, Websites) sowie über Beratungsleistungen (KI-Readiness-Audit, strategische Beratung, Workshops) inklusive damit verbundener Implementierungs- und Betriebsleistungen.

B2B-Ausschluss: Diese AGB gelten ausschließlich im geschäftlichen Verkehr (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung unserer Dienste ausgeschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Der Anbieter erbringt zwei Haupt-Leistungskategorien für seine Kunden: individuelle Software-Lieferungen (Apps, Analyse-Tools, Websites) und Beratungsleistungen (KI-Readiness-Audit, strategische Beratung und Workshops). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.

Software-Lieferung

  • Konzeption, Entwicklung und Auslieferung individueller Software (z. B. Web-Apps, Progressive Web Apps, Analyse- und Reporting-Tools, Websites und Landing Pages)
  • Technische Konfiguration, Anbindung an bestehende Systeme und Datenquellen
  • Mitarbeiter-Onboarding und Einführungsschulung im vereinbarten Umfang
  • Optional: Hosting, Betrieb, Sicherheitsupdates, Wartung und technischer Support gemäß Einzelvertrag

Beratungsleistungen (Audit, Beratung, Workshops)

  • KI-Readiness-Audit: strukturierte Analyse der KI-Eignung des Unternehmens (Daten, Prozesse, Organisation, Compliance) inklusive schriftlichem Auswertungsbericht
  • Strategische Beratung: Konzeption von KI-/Software-Strategien, Use-Case-Priorisierung, Sparrings-Termine mit der Geschäftsführung
  • Workshops: moderierte Termine vor Ort oder remote zu festgelegten Themen (z. B. KI-Grundlagen, Datenschutz, Use-Case- Workshops mit Fachabteilungen)

Infrastruktur und Standort

  • Sofern der Anbieter Software hostet, erfolgt der Betrieb bevorzugt auf europäischen Servern (z. B. Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen oder vergleichbare EU-Anbieter)
  • Datenübertragung in Drittländer außerhalb der EU nur, wenn ausdrücklich im Einzelvertrag vereinbart
  • Verschlüsselung der Daten in Transit und at Rest

KI-Disclaimer

Soweit die gelieferte Software oder Beratung KI-Komponenten enthält, basieren deren Ergebnisse auf probabilistischen Modellen. Eine Garantie für die vollständige Richtigkeit oder Vollständigkeit der Antworten kann nicht übernommen werden. Kritische Geschäftsentscheidungen sollten nicht ausschließlich auf KI-generierten Antworten basieren.

Weitere oder abweichende Leistungen (z. B. individuelle Prozessoptimierung, langfristige Betriebsmodelle) werden gesondert vereinbart und separat beauftragt.

§ 3 KI-spezifische Hinweise

  • KI-Modelle arbeiten probabilistisch. Gleichartige Anfragen können unterschiedliche Antworten erzeugen.
  • Soweit die gelieferte Software dokumentenbasierte KI-Antworten generiert (z. B. via retrieval-basierter Suche über Kundendokumente), basieren die Antworten ausschließlich auf den vom Kunden bereitgestellten Inhalten. Allgemeine Trainingsdaten aus dem Internet werden nicht zur Generierung herangezogen, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
  • Keine Garantie für 100 % Genauigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Antworten.
  • Für rechtliche, medizinische oder sicherheitskritische Entscheidungen empfehlen wir, Fachexperten hinzuzuziehen.

§ 4 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters erfolgen auf Basis individueller Kostenaufstellungen oder des auf der Website ausgewiesenen Pricings. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder Unterzeichnung eines Einzelvertrags durch beide Parteien zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung der gelieferten Software und der erbrachten Beratungsleistungen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

Datenhoheit

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte der hochgeladenen Dokumente und Daten. Er sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Verarbeitung dieser Inhalte verfügt.

DSGVO-Verantwortung

Der Kunde stellt sicher, dass keine personenbezogenen Daten ohne gültige Rechtsgrundlage in die gelieferte Software eingebracht werden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter (z. B. Mitarbeiterdaten) ist der Kunde für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Soweit der Kunde personenbezogene Daten in der vom Anbieter gelieferten Software verarbeitet und der Anbieter im Auftrag des Kunden tätig wird, ist vor der Nutzung ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter abzuschließen.

Zugangsdaten

  • Der Kunde schützt seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff
  • Bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugten Zugriff ist der Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen
  • Bis zur Meldung haftet der Kunde für durch die Zugangsdaten verursachte Schäden

Nutzungsgrenzen

  • Kein Weitergabe des Systemzugangs an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters
  • Kein automatisiertes Scraping oder Massenabfragen, die den Betrieb beeinträchtigen
  • Kein Reverse Engineering der Systemarchitektur oder der Prompt-Logik
  • Keine Nutzung für rechtswidrige Zwecke oder zur Verarbeitung illegaler Inhalte

§ 6 Verfügbarkeit

Sofern der Anbieter vertraglich auch den laufenden Betrieb der gelieferten Software übernimmt, strebt er eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel an. Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.

Die Betriebs-Infrastruktur basiert je nach Einzelvertrag auf europäischen Anbietern (z. B. Hetzner Online GmbH, Vercel, Supabase). Ausfälle auf Seiten dieser Anbieter, die der Anbieter nicht beeinflussen kann, gelten nicht als Verfügbarkeitsverletzung.

Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Für reine Beratungsleistungen (Audit, Beratung, Workshops) gelten keine Verfügbarkeits-Zusagen.

§ 7 Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software ein. Umfang, Übertragbarkeit, Bearbeitungsrechte und Quellcode-Herausgabe werden im Einzelvertrag geregelt — abhängig davon, ob es sich um eine projektgebundene Auftragsentwicklung (in der Regel zeitlich unbefristete Nutzungsrechte am Werk) oder um die Mitnutzung einer vom Anbieter dauerhaft betriebenen Lösung handelt.

Vom Anbieter eingebrachte wiederverwendbare Komponenten (Bibliotheken, Architektur- Vorlagen, generische Module, Prompt-Logik, Konfigurationsparameter, technische Implementierungsdetails) bleiben geschütztes geistiges Eigentum des Anbieters und dürfen ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht kopiert, weitergegeben oder für eigene Produkte des Kunden bzw. Dritter genutzt werden.

Erbringt der Anbieter reine Beratungsleistungen (Audit, Beratung, Workshops), darf der Kunde die Ergebnisse (z. B. Auswertungsberichte, Konzepte) intern frei verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Verwertung gegenüber Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 8 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag und richtet sich nach der vereinbarten Leistung. Konkrete Preise werden je nach Projektumfang individuell vereinbart:

  • Software-Lieferung: Projektpreis je nach Umfang (Festpreis, Aufwandsschätzung mit Deckel oder Time-&-Material-Modell), optional zuzüglich monatlicher Betriebs- bzw. Wartungskosten, falls der Anbieter den laufenden Betrieb übernimmt.
  • Beratungsleistungen (KI-Readiness-Audit, strategische Beratung, Workshops): Pauschal- oder Tagessatz-Vergütung je nach Umfang. Konkrete Preise auf Anfrage, Festlegung im Einzelvertrag.
  • Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungsstellung
  • Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
  • Rechnungsstellung: bei Projektlieferungen nach vereinbarten Meilensteinen oder bei Abnahme; bei laufenden Betriebs-/Beratungsleistungen monatlich

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen einzustellen und — soweit er den Betrieb der gelieferten Software übernimmt — den Zugang zu sperren, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit, Kündigungsfristen und ggf. Mindestlaufzeiten werden im jeweiligen Einzelvertrag geregelt. Insbesondere unterscheiden sich Projektverträge (Software-Lieferung mit Abnahme) und laufende Verträge (Betrieb, Wartung, dauerhafte Beratungsleistungen).

  • Projektverträge (Software-Lieferung): Der Vertrag endet regelmäßig mit Abnahme der vereinbarten Leistung. Eine vorzeitige Beendigung durch den Kunden ist gegen Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen möglich.
  • Laufende Verträge (Betrieb, Wartung, Beratungs-Retainer): Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gemäß Einzelvertrag (in der Regel 1 Monat zum Monatsende, schriftlich per E-Mail).
  • Außerordentliche Kündigung: Bei wichtigem Grund ist die fristlose Kündigung durch beide Parteien möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerem Vertragsverstoß, Zahlungsverzug über 30 Tage oder Insolvenzantrag einer Partei.

Übernimmt der Anbieter den Betrieb der gelieferten Software, werden alle Kundendaten aus den vom Anbieter betriebenen Systemen nach Vertragsende innerhalb von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht — soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Werden die Systeme beim Kunden betrieben, liegt die Datenverwaltung nach Vertragsende beim Kunden.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen KI-Antworten resultieren, soweit der Kunde die Antworten nicht auf Plausibilität geprüft hat. Die Haftungsbeschränkung nach § 3 dieser AGB gilt entsprechend.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Schaden arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Rechts übernommen hat.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Website erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

Soweit der Anbieter im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten des Kunden oder Dritter im Auftrag verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Vor Verarbeitungsbeginn ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zu schließen.

Im Rahmen einer Projektlieferung kann die Datenverarbeitung insbesondere Unternehmens-Dokumente, interne Wissensdatenbanken, Nutzungs- und Mitarbeiterdaten betreffen. Der Server-Standort (bevorzugt Deutschland oder EU, z. B. Hetzner Online GmbH, Vercel, Supabase mit EU-Region) wird im Einzelvertrag festgelegt.

§ 12 Schlussbestimmungen

  • Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie von Einzelverträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.